Die ehrenamtliche Person verpflichtet sich:
- die Zielperson an der angegebenen Adresse abzuholen und ihr bei Bedarf beim Fortbewegen zu helfen
- pünktlich zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt zu sein
- bei Bedarf zwischen Hin- und Rückfahrt auf die Person zu warten
- ein sauberes und gut ausgestattetes Fahrzeug zu haben
- den Fahrgast vorsichtig zu fahren
- sich dem Tempo und den Fähigkeiten des Fahrgasts anzupassen
- dem Kunden Respekt und Vertraulichkeit zu gewährleisten
- eine Quittung für die Bezahlung der Fahrt auszustellen